Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften für Leasingverhältnisse im Jahr 2025
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Die Rechnungslegungsstandards für Leasingverhältnisse haben in den letzten Jahren mit der Einführung neuer Standards wie ASC 842, GASB 87, GASB 96 und IFRS 16 erhebliche Änderungen erfahren. Diese Standards haben zu wesentlichen Änderungen bei der Bilanzierung und Berichterstattung von Leasingverhältnissen geführt und dazu, dass viele Leasingverhältnisse und abonnementbasierte IT-Verträge (SBITAs) erstmals in der Bilanz ausgewiesen werden. Mit Blick auf das Jahr 2023 ist es für Unternehmen wichtig, sicherzustellen, dass sie diese Standards einhalten und ihre Leasingverhältnisse ordnungsgemäß bilanzieren.
Warum ist die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften für Leasingverhältnisse wichtig?
Die Einhaltung der Vorschriften zur Leasingbilanzierung ist aus mehreren Gründen wichtig. In erster Linie ist die Einhaltung gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die die Standards zur Leasingbilanzierung nicht einhalten, müssen mit Geldbußen, Strafen und anderen Konsequenzen rechnen. Neben den rechtlichen Auswirkungen ist die Einhaltung der Vorschriften auch aus finanzieller Sicht wichtig.
Eine ordnungsgemäße Bilanzierung von Leasingverhältnissen kann ein genaueres und transparenteres Bild der Finanzlage und der Geschäftsentwicklung eines Unternehmens vermitteln. Dies kann Interessengruppen wie Investoren, Kreditgebern und Ratingagenturen dabei helfen, die finanzielle Gesundheit des Unternehmens besser einzuschätzen und fundiertere Entscheidungen zu treffen.
So erfüllen Sie im Jahr 2025 die Rechnungslegungsvorschriften für Leasingverhältnisse
Es gibt einige wichtige Schritte, die Unternehmen unternehmen müssen, um die Standards einzuhalten:
Die Standards durchsehen und verstehen
Der erste Schritt zur Einhaltung der Vorschriften besteht darin, die Rechnungslegungsstandards für Leasingverhältnisse gründlich zu prüfen und zu verstehen. Dazu gehört die Prüfung der Anforderungen an die Erfassung, Bewertung und Angabe von Leasingverhältnissen sowie der spezifischen Leitlinien, die die Standards für verschiedene Arten von Leasingverhältnissen vorgeben.
Alle Mietverträge ermitteln
Der nächste Schritt besteht darin, alle Leasingverträge und SBITAs zu ermitteln, die diesen Standards unterliegen. Dazu müssen alle Verträge und Vereinbarungen, die eine Leasingkomponente enthalten, geprüft und festgestellt werden, welche Leasingverträge in der Bilanz auszuweisen sind.
Einstufung von Leasingverhältnissen ermitteln
Sobald alle Leasingverträge ermittelt wurden, muss die Klassifizierung jedes einzelnen Leasingvertrags festgelegt werden. Nach diesen Standards gibt es zwei Hauptarten von Leasingverträgen: Finanzierungsleasing und Operating-Leasing. Die Klassifizierung eines Leasingvertrags hängt von den spezifischen Vertragsbedingungen sowie von den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Vereinbarung ab.
Bewertung und Erfassung von Leasingverhältnissen
Der nächste Schritt besteht darin, die Leasingverträge und SBITAs in der Bilanz zu bewerten und auszuweisen. Dazu gehört die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit, die die Verpflichtung zur Leistung künftiger Leasingzahlungen darstellt, sowie des Nutzungsrechtsvermögenswerts, der das Recht zur Nutzung des geleasten Gegenstands darstellt.
Angabe von Leasingverträgen
Schließlich müssen die Leasingverträge und SBITAs im Jahresabschluss ausgewiesen werden. Dazu gehören detaillierte Angaben zu den Leasingverträgen, einschließlich der Leasingbedingungen, der Klassifizierung der Leasingverträge und der Auswirkungen der Leasingverträge auf den Jahresabschluss.
Software für die Leasingbuchhaltung implementieren
Der einfachste Weg, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ist der Einsatz einer cloudbasierten Software für die Leasingbuchhaltung wie EZLease. Wir helfen Ihnen dabei, die Vorschriften gemäß ASC 842, GASB 87, GASB 96 und IFRS 16 einzuhalten, indem wir Leasingverträge nachverfolgen, klassifizieren und nahtlos organisieren. Ihr Unternehmen spart Zeit und Ressourcen und erfüllt gleichzeitig die verschiedenen Standards.
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